Parteiengesetz und Parteienfinanzierung
-
5. November 2016, 09:45 – 6. November 2016, 14:30
-
Bildungs- und TagungsZentrum HVHS Springe e.V.
Kurt-Schumacher-Straße 5
31832 Springe
»Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit«, so steht es im Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Und weiter heißt es dann: »Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft ablegen.«
Das Parteiengesetz konkretisiert diese Vorgaben und legt fest, wie Parteien ihre Mittel verwalten dürfen, welche Einnahme- und Ausgabekonten zu führen sind und welche Anforderungen an die Vermögensrechnung bestehen.
In diesem Seminar werden Anforderungen an Finanzverantwortliche anhand von Praxisbeispielen vorgestellt.
SEMINARPROGRAMM
Der rechtliche Rahmen der Parteienfinanzierung
- Grundgesetz
- Parteiengesetz
- Pflicht zur Benennung eines Finanzverantwortlichen
Umsetzung in der Praxis
- Anforderungen an die Vermögensrechnung
- Aufbau von Ausgabekonten
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Sicherung von Einnahmen
Hinweis: Dieses Seminar wendet sich an Interessierte, die Finanzverantwortung für eine Partei übernommen haben / übernehmen wollen oder als RevisorInnen tätig sind.
INFOBOX
WES
Anmeldeschluss 7. Oktober 2016
Gebühren* A: 70,- Euro; B: 90,- Euro
Einzelzimmer-Zuschlag 10,- Euro
Eure Vorteile
- Ihr erhaltet einen Überblick über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Parteienfinanzierung.
- Die Inhalte werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet.
- Ihr erhaltet umfangreiche Seminarunterlagen zur Nachbereitung.
Seminarleitung Tobias Gombert
ReferentInnen Andreas Kröpelin, Walter Priebe
* siehe Service/Kosten.